Behr's Verlag
Dienstag, 14 August 2012

Die Codex-Alimentarius-Kommission verschärft lebensmittelrechtliche Bestimmungen

geschrieben von Sabine Nieslony
Kategorien industrie

Die Codex-Alimentarius-Kommission verschärft lebensmittelrechtliche Bestimmungen
(c) Thomas Anderson / PIXELIO

Die Codex-Alimentarius-Kommission hat auf ihrer Vollversammlung, die im Juli in Rom stattfand, die Verschärfung neuer Regelungen beschlossen. Dabei handelt es sich um: 

Melamin - das bei einem Verzehr in hohen Konzentrationen tödliche Folgen haben kann. Melamin wurde in illegaler Weise verwendet, um den Proteingehalt in Lebensmitteln, einschließlich Säuglingsnahrungen und Milchpulver heraufzusetzen. Mit Melamin belastete Milch hat zu Todesfällen und Erkrankungen bei Säuglingen geführt. Vor zwei Jahren verabschiedete die Codex-Alimentarius-Kommission einen Höchstwert von 1 mg/kg bei Säuglingsnahrungen in Pulverform und 2,5 mg/kg bei sonstigen Lebensmitteln und Futtermitteln. Jetzt hat die Kommission einen Grenzwert von 0,15 mg/kg Melamin in flüssiger Säuglingsmilch festgesetzt. Damit will sie ihrem Ziel gerecht werden, die Gesundheit des Verbrauchers, hier des Kleinkinds, nachhaltig zu schützen.

Getrocknete Feigen und Aflatoxine - Aflatoxine, die von Schimmelpilzen gebildet werden, sind toxisch und gelten als kanzerogen. Sie kommen in vielen Erzeugnissen, wie z.B. getrocknete Feigen, Nüsse, Gewürze und Getreide in hohen Konzentrationen vor, wenn diese Erzeugnisse nicht richtig gelagert werden. Die Kommission hat jetzt einen sicheren Grenzwert von 10 mg/kg für getrocknete Feigen sowie Details zur Durchführung der Probenahmen festgesetzt.

Melonen – es hat sich immer mehr durchgesetzt, dass Melonen in Form vorgeschnittener Scheiben vertrieben werden. Das Fruchtfleisch ist eine ideale Brutstätte für Bakterien, die verantwortlich sind für lebensbedrohende Salmonellen- und Listeria-Infektionen. Die Kommission hat jetzt empfohlen, dass vorgeschnittene Melonen mit einer Hülle versehen oder verpackt und so schnell wie möglich gekühlt und bei Temperaturen von 4°C vertrieben werden sollen. Nach der Ernte sind die für das Schneiden oder Schälen der Melonen verwendeten Messerklingen so bald wie möglich routinemäßig zu desinfizieren.

Meeresfrüchte und Viren – Die größte Sorge im Bereich der Lebensmittelhygiene betrifft Meeresfrüchte, insbesondere Schalentiere, wie Muscheln und Austern. Die Kommission verabschiedete eine Reihe präventiver Hygienemaßnahmen, um die lebensmittelbedingten viralen Erkrankungen zu bekämpfen, die vor allem dem Hepatitis A Virus und dem Norovirus zuzuschreiben sind. Viren sind in der Regel resistenter als Bakterien, und die auf fäkal-oralem Weg übertragenen Viren können bei zweischaligen Weichtieren monatelang im Boden, Wasser und in den Ablagerungen überleben. Sie überstehen sogar das Tiefgefrieren, Kühlen, die UV-Bestrahlung und das Desinfizieren, reagieren aber empfindlich auf eine Wärmebehandlung. 

Da die Risiken der Infektion über Muscheln und Austern durch die biologische Kontamination des Wassers der Zuchtbecken erfolgt, hat die Kommission empfohlen, die einwandfreie Qualität des Seewassers der Zuchtbecken zu gewährleisten, die Zuchtbecken bei wahrscheinlicher viraler Kontamination zu schließen, die kontaminierten Weichtiere zu vernichten bzw. die bereits geernteten Weichtiere vor dem Verzehr einer Wärmebehandlung zu unterziehen.

Grenzwerte für Tierarzneimittel – die Kommission hat eine Reihe von Rückstandshöchstmengen für das Wachstumshormon Ractopamin im Tiergewebe festgesetzt. Die Kommission hat aufgrund der Entscheidung des FAO/WHO-Gemeinsamen Expertenkomitees für Zusatzstoffe (JECFA) mehrere Grenzwerte für Rückstandshöchstmengen für Ractopamin im Gewebe von Schweinen und Rindern festgesetzt. Die Werte betragen jeweils 10 µg/kg Muskelfleisch im Schwein oder Rind und 40 µg/kg in der Leber sowie 90 µg/kg in der Niere der Tiere.

Weitere Informationen im Codex Alimentarius!