05.09.11, 21:37:15
J. Reimuth
Zunächst habe ich überlegt wo in diesem Forum sollte ich folgende Information hinterlegen. Da es sich letztendlich um eine Dokumentation handelt, habe ich mich für diesen Platz entschieden.
Ihr alle erinnert Euch evtl. noch an den Beitrag im Blog
Der Weg zum Gesundheitszeugnis, wo uns Sabine ihre Eindrücke von der Belehrung beim Gesundheitsamt berichtet hat.
Sie hatte dort ein
Nachweisheft für Beschäftigte im Umgang mit Lebensmitteln erhalten. Doch was macht man jetzt mit den Heftchen, wenn die dort angegebenen Intervalle der Wiederholungsbelehrungen aufgrund der Änderung im Infektionsschutzgesetz sich geändert haben. Muss man nun die Heftchen wegschmeißen und die Belehrung noch einmal machen?
NEIN, dass muss man natürlich nicht.
Solltet Ihr im Besitz sogenannter Nachweishefte sein, so sind diese entsprechend zu ändern. Dies kann man mit Hinweis auf die Gesetzesänderung selbst tun, oder aber angebotene Aufkleber nutzen. Vom Fachverlag Jüngling beispielsweise weiß ich, dass er solche Aufkleber anbietet.
Gruß
J. Reimuth
Änderung 11.10.2011
Man hat mich heute darauf aufmerksam gemacht, dass der Download des Musters des Nachweisheftes nicht mehr funktioniert. Da ich das Problem von hier aus so nicht lösen konnte, habe ich das Heft erst einmal als Link eingestellt.
Nachweisheft Muster
07.09.11, 16:44:14
ozimmi
DANKE für den Hinweis !!!