knicknclean

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08.04.10, 17:21:49

Coldpack

Knicknclean, die Desinfektion für den Kühlschrank, aber auch Kühltruhen und andere Geräte. Doch jetzt habe ich gehört, dass das "desinfizierenden Knicklicht" schon bald im Dunkeln stehen soll. Stimmt das? Weiß jemand mehr? Ich meine wenn man so liest was die Firma alles für Innovationspreise etc. erhalten hat, kann ich mir schlecht vorstellen, dass nun auf einmal alles schlecht sein soll. Oder was meint Ihr?

08.04.10, 19:21:30

Kochlöffel

Hi Coldpack,
also ich habe auch davon gehört, dass künftig diese desinfizierende Knicklichter nicht im Lebensmittelbereich verwendet werden dürfen, fragt mich nicht danach von wo ich die Info habe, ich weiß es wirklich nicht mehr. Wer könnte da helfen?
09.04.10, 09:40:54

Noro



Und jetzt stellt sich raus, dass man das Produkt im Lebensmittelbereich gar nicht verwenden darf. Na wer hat denn da geschlafen? Ich kann das nicht glauben.
09.04.10, 09:54:06

ozimmi

jetzt ganz unabhängig davon, ob es erlaubt ist oder nicht:

Was machen denn dann die Kontrolleure bei der Temperatur-Kontrolle? z. B. bei Frischfisch oder Geflügel?

Immerhin wird ja das Produkt damit beworben, daß durch eine höhere Temperatur im Kühlschrank durch Verwendung des Produkts eine erhebliche Kosteneinsparung im Energiebereich erreicht wird.

Und die Kosten für das Produkt selbst sind ja nun nicht unerheblich. Abhängig von dem Rauminhalt (qbm) der Kühleinrichtung. Da kommt im Jahr schon einiges zusammen. Außerdem muß natürlich noch kontrolliert werden, ob das Produkt noch "wirksam" ist. Dafür bietet man ja einen "Tageszähler" an.

Da stellen sich für mich doch noch eine ganze Menge Fragen.
13.04.10, 15:26:15

J. Reimuth

Die Diskussion um das "desinfizierende Knicklicht" könnte man sicherlich hier noch fortführen. Die Rechtssituation ist manchmal sehr kompliziert. Da ich kein Jurist bin und mich auch ungern an Spekulationen beteilige, habe ich das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in Bonn um eine Auskunft gebeten.

Das Ergebnis:

Das Erzeugnis Knicknclean ist für die Anwendung zur Desinfektion an Lebensmitteln nicht verkehrsfähig.

Ich habe auch Herrn Bobke als Hersteller gesprochen, der über diesen Sachverhalt auch erst kürzlich eine Info erhalten hatte und sich mit den - auf den ersten Blick komplizierten - Sachverhalt erst einmal vertraut machen muss.

Wir bleiben für Euch am Ball.

Viele Grüße
Jörg Reimuth
Moderator






13.04.10, 20:25:36

Kochlöffel

Danke für die Recherche und die Beantwortung der Frage. Ist immer wieder hilfreich.
14.04.10, 15:32:31

anorak

Kann ich jetzt meine Knickncleans zurück geben und darauf hoffen, dass ich mein Geld zurück bekomme? Schließlich hatte ich mir die Dinger ja für den Einsatz im Kühlschrank angeschafft. Dafür waren sie doch gedacht. Oder wie muss ich das jetzt verstehen? :confused:
15.04.10, 08:43:21

Druidelix

Ich an Deiner Stelle würde, wenn ich tatsächlich noch größere Mengen von diesem Produkt habe, diese aber aufgrund der neuen Sachlage nicht mehre einsetzen möchte, mich mit dem Hersteller in Verbindung setzen.

Würde mich interessieren wie es ausgegangen ist.

Gruß
Drui
16.04.10, 13:13:02

Coldpack

Also wenn ich es richtig verstanden habe, dann darf man Knicknclean für alle Bereiche außer in der Anwendung an Lebensmitteln nutzen.

Sprich beispielsweise für Schnittblumen, aber nicht im Kühlschrank wenn dadurch der Wirkstoff auf die Lebensmittel einwirken könnte. Habe ich das so richtig verstanden.

Auf der Internetseite von Knicknclean steht u.a.:
Zitat:
Für die Aktivierung von knick'n'clean® knicken Sie den Stab, damit sich die beiden Flüssigkeiten vermischen und die Stoffe miteinander reagieren können. Es tritt eine gelbliche Verfärbung ein und nach ca. einer Stunde ist knick'n'clean® einsatzbereit. Legen oder hängen Sie knick'n'clean® in den oberen vorderen Bereich Ihres Kühlschrankes. Nach der Aktivierung tritt der Wirkstoff langsam durch den Spezialkunststoff aus und wird so kontrolliert an die Umgebung abgegeben.


Demnach soll ich aber doch das Stäbchen im Kühlschrank aufhängen, damit der Wirkstoff auf die Lebensmittel abgegeben werden kann, um die gewünschte Eliminierung von Bakterien und Keimen zu erreichen.

Auch ist auf der Internetseite folgendes beschrieben:
Zitat:
Der Wirkstoff des knick'n'clean® hat die E-Nummer: E926. Der Wirkstoff wird als Desinfektionsmittel verwendet. Der Wirkstoff wird seit seit über 50 Jahren in der Trinkwasserdesinfektion eingesetzt und ist für Menschen und Tiere in der in Deutschland erlaubten Konzentration völlig unbedenklich und ungefährlich.

Gelistet nach EG Richtlinie 98/8/EG (Biozid-Richtlinie):
  • für den Lebens- und Futtermittelbereich.
  • Privatbereich und den Bereich des öffentlichen Gesundheitswesens
  • sowie andere Biozid-Produkte.


Notifizierung (N-25121) bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: Meldung eines Biozid-Produktes nach ChemBiozidMeldeV.
Meldung bei Bundesinstitut für Risikobewertung: knick'n'clean® ist nach §16e des Chemikaliengesetzes gemeldet.


Also wenn ich das so alles lese, muss ich doch zu dem Entschluss kommen, dass Knicknclean auch für den Einsatz an Lebensmitteln geeignet und erlaubt ist. :confused:


20.04.10, 16:56:59

knicknclean

Das BAuA hat die Vermarktungsfähigkeit von knicknclean schriftlich bestätigt bis 2014 nach Biozid Richtlinie.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat geschrieben, das knicknclean nicht als BEDARFGEGENSTAND einzuordnen ist. Somit fällt es auch nicht unter das Lebensmittelgesetz und somit auch nicht unter die Zusatzstoff Zusatzverordnung!
Knicknclean hat als einziges Produkt zu mindestens im „Lebensmittel“ Trinkwasser einen zugelassenen Wirkstoff. Alle anderen Lösungen für die Kühlschrankhygiene sind nicht in der TVO aufgeführt.
Knicknclean, die eingebauten Ionisatoren im Kühlschrank oder die Silberbeschichtungen oder andere Kühlschrank Deos stehen alle in keiner aktuellen Verordnung oder Gesetzen (u. A. Lebensmittelgesetz), die dieses Thema der Kühlschrankinnenraumbehandlung behandelt. Und nun? Rückrufaktion?
 
 
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